Beschlusslage Julis Unterfranken



Bad Kissingen, 3. Dezember 2022

Medizinisch versorgt auf dem Land – neue Strukturen, neue Wege

Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern neue Wege in der medizinischen Versorgung auf dem Land zu gehen. Die Versorgung der Bevölkerung auch im ländlichen Bereich muss gewährleistet sein. Dazu fordern wir:

  • Die projektbezogene Umsetzung des Modells des Gemeinde-Notfallsanitäters mit dem Ziel die niedrigschwellige Versorgung und Vorversorgung flächendeckend anbieten zu können.
  • Wir fordern das Delegationsrecht so zu ändern, dass Anamnese und Erstuntersuchung eines Patienten auch von nicht-ärztlichem Personal durchgeführt werden kann. Insbesondere das Haftungsrecht ist hier anzupassen. Das Ziel ist es, dass ein beauftragter qualifizierter Helfer Hausbesuche eines Patienten übernehmen kann. Insbesondere das Heilpraktikergesetz ist hier anzupassen.
  • Die telemedizinische Infrastruktur ist massiv auszubauen.
  • Das Schaffen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass alle (öffentlichen) Kliniken sich am KV-Dienst beteiligen können. In einem nächsten Schritt fordern wir alle Kliniken auf die Möglichkeit hierfür auch intern freizugeben.
  • Die notärztliche Versorgung darf nicht weiter einbrechen: Wir fordern daher, dass alle niedergelassenen Ärzte weiterhin auch in den NA-Gruppen der Kliniken ihren Dienst fahren dürfen.
  • Im Rahmen der ambulanten Versorgung soll das Prinzip „Privat vor Staat“ weiterhin gelten. Öffentliche Träger sollten sich nur soweit einmischen wie die auch tatsächlich notwendig ist bzw. übernommene KV-Sitze ihrerseits auch bei Bedarf wieder freigeben.
  • Die Tendenz zur Ambulantisierung unterstützen wir: Es braucht aber faire Möglichkeiten eine komplexe Behandlung trotzdem abrechnen zu können, auch, wenn kein nächtlicher Verbleib in der Klinik erforderlich ist.
  • Eine Überprüfung des Prinzips der Beweislastumkehr in der Medizin dort, wo Dokumentationen aufgrund dessen doppelt durchgeführt werden müssen.

Die Möglichkeit der stationären Versorgung ist wichtig, gerade in strukturschwachen Regionen. Die Tendenz zur Spezialisierung bringt viele Grund- und Regelversorger jedoch an die Grenze dessen was die im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags leisten können. Wir fordern daher:

  • Strukturierte Kooperationen zwischen allen Kliniken einer Versorgungsregion, mit der Möglichkeit über Telemedizin Patienten auch in Kliniken zu behandeln, welche die notwendige Fachrichtung nicht direkt vorhalten.
  • Geteilte Abrechnungen zwischen verschiedenen Kliniken sollten grundsätzlich möglich sein.

Pflege auf dem Land wird ein wichtiges Thema für die Zukunft werden. Hier stehen wir vor großen Herausforderungen:

  • Die ambulante Pflege gilt es daher stark auszubauen, insbesondere auch Mischformen aus stationärer und ambulanter Pflege.
  • Ehrenamtliche Helferkreise leisten bereits viel in der Versorgung. Hier sollte es die Möglichkeit von festen Kooperationen geben, die Rechtsicherheit für ehrenamtliche Fachkräfte gewährleistet.
  • Für die weitere Sicherstellung der Versorgung wollen wir Pflegestützpunkte etablieren, deren Kräfte flexibel zum Einsatz kommen können.

Die Notfallversorgung auf dem Land ist immer wieder Teil von Diskussionen. Gleiche Lebensbedingungen für Stadt und Land heißt für uns klar, dass auch im Notfall überall gut geholfen werden kann:

  • Wir fordern eine flächendeckende Versorgung mit First-Respondern anzustreben, die über eine vom Innenministerium empfohlene Ausbildung verfügen.
  • Wir wollen die Vergabe von Rettungswachen flexibilisieren und auch gemischte Zuschläge bei Vergabewachen rechtlich ermöglichen.

Im Fokus der medizinischen Versorgung auf dem Land steht die Versorgung mit ambulanten Strukturen:

  • Ambulante Kontakte in stationären Einrichtungen sollten mit einem äquivalenten Vergütungssatz zu rein ambulanten Einrichtungen abgerechnet werden können
  • Eine kritische Überprüfung von stationären Einrichtungen, ob diese nicht in tagesklinische Einrichtungen umgewandelt werden können
  • Im Falle einer Unterversorgung sollten alle staatlich finanzierten bzw. teilfinanzierten Krankenhäuser am der ambulanten Versorgung teilnehmen können
  • Alle staatlich finanzierten bzw. teilfinanzierten Krankenhäuser sollten ihren angestellten Ärzten eine Rotation in ein ambulantes Setting ermöglichen. Zudem sollte die Möglichkeit einer Notarzt-Weiterbildung Standard werden.

Florian Kuhl