Beschlusslage Julis Unterfranken



Hundsbach, 22. Januar 2022

Mehr Kapitalmarkt wagen – 401K als Renten-Booster

Gültigkeit: 5 Jahre

Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern die Ermöglichung eines modifizierten 401K-Modells in Deutschland.

Wir wollen mehr Flexibilität und Renditechancen bei der Altersvorsorge. Die derzeitige betriebliche Altersvorsorge verursacht zu hohe Kosten und erfordert hohe Garantie-Quoten, welche die Renditechancen stark hemmen.  

Deshalb fordern wir ein modifiziertes 401K-Modell, welches die derzeitige betriebliche Altersvorsorge langfristig ersetzen soll. Hauptvorteil von 401K ist, dass realisierte Kursgewinne, Dividenden und Zinsen unberührt bleiben, solange sie sich auf dem Konto befinden und demnach für eine volle Ausnutzung des Zinseszinses sorgen. 

Das Modell stellen wir uns wie folgt vor:  

Im Rahmen des Modells wird ein Betrag des Bruttogehalts steuer- und abgabenfrei vom Arbeitgeber auf ein separates Konto überwiesen, welches der Anlage des Gehaltsbetrages dient.  
Dieses Investmentkonto kann bei FinTechs, Depotbanken, Fondshäusern sowie Versicherern eröffnet werden. Dadurch bleibt die Kontoführung bei einem Arbeitsplatzwechsel unberührt.  

Die steuer- und abgabenfreie Höchstgrenze soll sich degressiv proportional zum Bruttoeinkommen entwickeln, sodass insbesondere Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen ermöglicht wird, eine möglichst umfangreiche Altersversorge abseits der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen.

Grundsätzlich kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres oder ab 30 Beitragsjahren das investierte Kapital ausgezahlt werden. Eine Herabsetzung des frühesten Entnahmealters soll nur in Ausnahmefällen erfolgen (z.B. Diagnose einer schweren Krankheit oder existenzbedrohende Liquiditätsengpässe). 

Die Auszahlung erfolgt entweder durch einmalige Kapitalleistung oder aufgrund von Entnahmeplänen. Bei Auszahlung wird das Kapital nach den Regeln des Steuerrechts versteuert.  

Damit dieses Modell von den Arbeitnehmern auch tatsächlich in Anspruch genommen wird, soll bei Kontoeröffnung eine einmalige unabhängige Beratung, die in Anspruch genommen werden kann und auf die durch den Arbeitgeber bzw. den Anbieter hingewiesen wird erfolgen.
Dadurch sollen die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden eine sinnvolle unter Berücksichtigung aller Risiken abgewogene Entscheidung über die Vermögensanlage treffen zu können.

N. Brückner, Y. Mohren, L. Bohn, T v. Heygendorff, F. Kunzmann